Aufklärungspflicht

Die Ärztliche Aufklärung umfasst die Unterrichtung eines Patienten über die Art, den Umfang und die Schwere seiner Erkrankung, die Diagnostik und die mögliche Therapie. Der Patient muss über sämtliche Umstände aufgeklärt werden, die für seine Einwilligung in die Behandlung wesentlich sind, § 630 e BGB, eingefügt durch das Patientenrechtegesetz.
Unter der Sicherungsaufklärung (therapeutische Aufklärung) versteht man die Aufklärung über das therapiegerechte eigene Verhalten des Patienten. Ein Verstoß dagegen ist ein Behandlungsfehler.

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