Die Ärztliche Aufklärung umfasst die Unterrichtung eines Patienten über die Art, den Umfang und die Schwere seiner Erkrankung, die Diagnostik und die mögliche Therapie. Der Patient muss über sämtliche Umstände aufgeklärt werden, die für seine Einwilligung in die Behandlung wesentlich sind, § 630 e BGB, eingefügt durch das Patientenrechtegesetz.
Unter der Sicherungsaufklärung (therapeutische Aufklärung) versteht man die Aufklärung über das therapiegerechte eigene Verhalten des Patienten. Ein Verstoß dagegen ist ein Behandlungsfehler.
Arzt
Arztfehler
Arzthaftung
Arzthaftungsprozess
Aufbewahrungsfrist
Aufklärung
Aufklärungsformular
Behandlungsalternative
Behandlungsfehler
Beweislastumkehr
Dokumentationspflicht
Einsicht in Behandlungsunterlagen
Einwilligung
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Leidensdruck
Operationserweiterung
Patientenrechte
Risiken
Therapie
Zweitmeinung


Wichtiger Hinweis
Unsere Kanzlei zieht Anfang Juni nach Langenargen am Bodensee. Bitte beachten Sie die folgenden Schließzeiten und Kontaktmöglichkeiten.
11. Juni 2026 (nachmittags) — Kanzlei geschlossen. Telefonisch erreichbar über die Mobilfunknummern:
0172 / 8342118 Jochen Beyerlin
0172 / 8267789 Elke Beyerlin
12. Juni 2026 (ganztags) — Kanzlei geschlossen. An diesem Tag ziehen wir die EDV um.
Vom 11. Juni 2026, 12:00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 08:00 Uhr sind wir per E-Mail nicht erreichbar.
Telefon Festnetz 07543 / 9526942
Die Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.