CTG pathologisch. Fetalblutgasanalyse nicht möglich. Kaiserschnitt.

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Ein ärztlicher Fehler kann bei der Geburt zu einer Schädigung des Kindes führen. Übersieht ein Arzt bspw. eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes und wird es deswegen nicht per Notkaiserschnitt zur Welt gebracht, sind schwerste Behinderungen nicht ausgeschlossen.

Was ist eine Fetalblutgasanalyse?

Bei der Fetalblutgasanalyse handelt es sich um eine Untersuchungsmethode während der Geburt, mit der überprüft werden kann, ob das Kind einen Sauerstoffmangel hat.

CTG pathologisch – Wann muss die Geburt mittels Kaiserschnitt beendet werden?

Ein auffälliges CTG deutet auf eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes hin.

  • Kann die Sauerstoffsättigung des Kindes nicht mittels der Fetalblutgasanalyse überprüft werden und bleibt das CTG weiterhin auffällig, muss die Geburt mittels Kaiserschnitt beendet werden (OLG Hamm 04.04. 2017, Az.: 26 U 88/16).

Unterlassene durchgehende CTG-Überwachung kann grober Behandlungsfehler sein

Liegen Hinweise auf eine mögliche Sauerstoffunterversorgung des Kindes vor, muss der Geburtsvorgang mit einem Dauer-CTG überwacht werden.

  • Wird ein Dauer-CTG unterlassen, kann das einen groben Behandlungsfehler darstellen.

Verspäteter Kaiserschnitt kann grober Behandlungsfehler sein

Der Arzt muss einen Notkaiserschnitt durchführen, wenn das CTG deutliche Hinweise auf eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes liefert.

  • Entscheidet sich der Arzt hingegen für einen „normalen“ Kaiserschnitt, kann das als grober Behandlungsfehler eingestuft werden.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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