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Ein ärztlicher Fehler kann bei der Geburt zu einer Schädigung des Kindes führen. Übersieht ein Arzt bspw. eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes und wird es deswegen nicht per Notkaiserschnitt zur Welt gebracht, sind schwerste Behinderungen nicht ausgeschlossen.
Bei der Fetalblutgasanalyse handelt es sich um eine Untersuchungsmethode während der Geburt, mit der überprüft werden kann, ob das Kind einen Sauerstoffmangel hat.
Ein auffälliges CTG deutet auf eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes hin.
Liegen Hinweise auf eine mögliche Sauerstoffunterversorgung des Kindes vor, muss der Geburtsvorgang mit einem Dauer-CTG überwacht werden.
Der Arzt muss einen Notkaiserschnitt durchführen, wenn das CTG deutliche Hinweise auf eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes liefert.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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