Arzthaftungsprozess: Vortrag zum Verdienstausfall sehr sorgfältig vorbereiten.

Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.

Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

Ein Behandlungsfehler kann zur Folge haben, dass der Geschädigte in seiner Erwerbsfähigkeit zeitlich vollständig bzw. teilweise beschränkt oder dauerhaft eingeschränkt wird.

Wie wird der Erwerbsschaden berechnet?

Zuerst wird eine Prognose über den Erwerb aufgestellt, den der Geschädigte ohne den Behandlungsfehler gehabt hätte. Die Prognose wird mit den bisher tatsächlich erzielten Einnahmen verglichen.

  • Die Differenz zwischen der Prognose und den tatsächlichen Einnahmen stellt den Erwerbsschaden dar.

Was wird vom Erwerbsschaden umfasst?

Der Erwerbsschaden umfasst alle wirtschaftlichen Nachteile, die durch den Erwerbsausfall entstehen. Umfasst werden beispielsweise:

  • Das Gehalt
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
  • Schichtzulagen
  • Trinkgelder
  • Rentenminderungen

Allerdings werden ersparte Mehrkosten (z.B. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz) abgezogen.

Vortrag muss sorgfältig vorbereitet werden

Damit das Gericht den Schaden des Geschädigten richtig schätzen und im Urteil festlegen kann, muss der Vortrag zum Erwerbsschaden sorgfältig vorbereitet werden.
Die entstandenen Schäden müssen dabei möglichst detailliert belegt werden.
Hilfreich dafür sind zum Beispiel:

  • Krankengeldbescheide der Krankenkasse seit dem Schadensereignis
  • Rentenbescheide privater/gesetzlicher Rentenversicherungen seit dem Schadensereignis
  • Arbeitslosengeldbescheide seit dem Schadensereignis

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

Ersttelefonat kostenlos:

Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin

Wir freuen uns auf Sie:

Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

Rechtsanwältin Elke Beyerlin Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:

Bildschirmfoto 2014-08-19 um 17.56.16

Verwandte Beiträge im Medi-Patienten-Blog:

Wählen Sie Ihre Kategorie.

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Wie hoch das Schmerzensgeld für das Vergewaltigungsopfer ausfallen wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles. Für die Berechnung ist die Schwere der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung nach der Vergewaltigung entscheidend.
Weiterlesen

Medizinrecht

25 Jahre Patientenrecht
Fachanwälte für Medizinrecht
Beyerlin Rechtsanwälte
Mühlstraße 10
88085 Langenargen am Bodensee

Ersttelefonat

Kostenlos. Mit Fachanwalt.
+49 7543 9600 402

Anfrage

Wir antworten sofort.
Anfrage
Datenschutz
Datenschutz

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:
Fachanwälte für Medizinrecht
Infos zu Wunschthema anfordern
©
2026
www.fachanwaeltemedizinrecht.de