Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.
Viele Medizingeschädigte sind verunsichert, wenn sie das erste Mal den Weg zum Patientenanwalt einschlagen.
Oftmals stellen sich die Geschädigten vorab die Frage, wie das erste Gespräch abläuft oder welche Informationen preisgegeben werden müssen.
Zuerst muss der Sachverhalt ermittelt werden.
Dazu lassen wir den Medizingeschädigten erzählen.
Durch Zwischenfragen führen wir ihn behutsam, bis alle wichtigen Punkte am Ende restlos abgefragt worden sind.
Üblicherweise fragen wir den Mandanten nach
Wenn es um den Behandlungsfehler geht, ist für uns wichtig:
Nachdem die Fragen beantwortet sind, besprechen wir mit dem Mandanten, wie es weitergehen soll (z.B. welche weiteren Unterlagen etc. benötigt werden). Insbesondere erklären wir dem Mandanten dann kurz die Rechtslage.
Zum Schluss erläutern wir, mit welchen möglichen Kosten der Mandant rechnen kann und ob diese ggf. von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin


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