Aufklärungsmängel und Behandlungsfehler unterschiedliche Streitgegenstände

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Aufklärungsmängel und Behandlungsfehler durch den Arzt können zu gesundheitlichen Schäden beim Patienten führen.

Was ist ein Aufklärungsfehler?

Wenn der Arzt den Patienten über wichtige Umstände einer Behandlung bzw. einer Operation falsch, unvollständig oder nicht aufklärt, spricht man von einem Aufklärungsfehler.

Aufklärungsfehler – Schadensersatz und Schmerzensgeld

Im Falle eines Aufklärungsfehler, können dem Patienten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen. Denn in vielen Fällen würden die Patienten bei einer richtigen Aufklärung in die Behandlung/ Operation nicht einwilligen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld kann aber entfallen, wenn der Arzt beweisen kann, dass

  • er den Patienten ordnungsgemäß aufgeklärt hat oder
  • der Patient auch bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte (sog. hypothetische Einwilligung).

Was ist ein Behandlungsfehler?

Unter einem Behandlungsfehler versteht man eine falsche Behandlung durch den Arzt, die nicht den medizinischen Standards entspricht.

Behandlungsfehler – Schadensersatz und Schmerzensgeld

Auch bei einem Behandlungsfehler stehen den Patienten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. In diesem Fall muss der Patient aber zunächst beweisen, dass

  • er einen Gesundheitsschaden erlitten hat
  • der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat
  • der Gesundheitsschaden durch den Behandlungsfehler verursacht wurde

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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