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Aufklärungsmängel und Behandlungsfehler durch den Arzt können zu gesundheitlichen Schäden beim Patienten führen.
Wenn der Arzt den Patienten über wichtige Umstände einer Behandlung bzw. einer Operation falsch, unvollständig oder nicht aufklärt, spricht man von einem Aufklärungsfehler.
Im Falle eines Aufklärungsfehler, können dem Patienten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen. Denn in vielen Fällen würden die Patienten bei einer richtigen Aufklärung in die Behandlung/ Operation nicht einwilligen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld kann aber entfallen, wenn der Arzt beweisen kann, dass
Unter einem Behandlungsfehler versteht man eine falsche Behandlung durch den Arzt, die nicht den medizinischen Standards entspricht.
Auch bei einem Behandlungsfehler stehen den Patienten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. In diesem Fall muss der Patient aber zunächst beweisen, dass
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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