Thrombose: Keine Vorbeugung ist Behandlungsfehler

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Eine Thrombose kann zu verschiedenen Komplikationen (Herzinfarkt, Schlaganfall) führen. Aus diesem Grund muss ein Arzt einem Thromboseverdacht nachgehen.

  • Bei Mittelrisiko-Patienten ist auch eine Thromboseprophylaxe notwendig.

Welche Risikofaktoren für Thrombose gibt es?

Es gibt Faktoren, die eine Thrombose begünstigen. Zu diesem Risikofaktoren zählen unter anderem:

Thromboseverdacht nicht abgeklärt – Behandlungsfehler

Deuten bestimmte Anzeichen auf eine Thrombose hin, muss der Arzt dem Verdacht z.B. mittels Sonographie nachgehen. Unterlässt das der Arzt, kann das als Behandlungsfehler eingestuft werden.

Thromboseprophylaxe bei Mittelrisiko-Patienten

Unter Thromboseprophylaxe versteht man alle medikamentösen und nicht-medikamentösen Maßnahmen, um einer Thrombose (Blutgerinnseln) vorzubeugen. Maßnahmen zur Thromboseprophylaxe mit einer eindeutig nachgewiesenen Wirksamkeit gibt es aber aktuell nicht. Es liegen aber Hinweise für eine gewisse Wirksamkeit von einzelnen Maßnahmen vor:

  • Medikamente (z.B. Heparin)
  • Komprimierende Strümpfe
  • Bewegung bereits am ersten Tag nach z.B. einer Operation (sog. Frühmobilisation)

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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