Fachanwalt für Medizinrecht: Hebamme haftet für Behandlungsfehler bei der Geburt

Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.

Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

Behandlungsfehler einer Hebamme bei der Geburt können zu schweren Schäden beim Neugeborenen führen. Das Kind benötigt in vielen Fällen lebenslange Pflege. Die Familien geraten oftmals an die Grenzen der Belastbarkeit.

  • Um die (finanziellen) Belastungen auszugleichen, stehen den Geschädigten in den meisten Fällen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu.

Hebammen können für Behandlungsfehler haften

Die Tätigkeit einer Hebamme ist ein Heilberuf. Deswegen sind die Grundsätze der Arzthaftung (z.B. Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler) auch auf Hebammen anwendbar, wenn die Hebamme eine ihr obliegende Pflicht verletzt.

  • Das bedeutet somit auch, dass Hebammen für Behandlungsfehler haften können (OLG Frankfurt 24.05. 2016, Az.: 8 U 159/14).

Fehlverhalten eines Arztes – Hebamme muss reagieren

Wenn die Hebamme erkennt bzw. erkennen musste, dass der Arzt vollkommen regelwidrig und unverständlich handelt, muss sie einschreiten und den Arzt darauf hinweisen.

  • Unterlässt das die Hebamme, kann sie für entstandene Geburtsschäden haften (OLG Frankfurt 24.05. 2016, Az.: 8 U 159/14).

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Um wenigstens die finanzielle Belastung auszugleichen, erwirtschaften wir Schadensersatz und Schmerzensgeld unter anderem für:

  • Pflegekosten
  • Spezialkindergärten und Spezialschulen
  • Ausbildungskosten (z.B. in Behindertenwerkstätten)

Gegebenenfalls machen wir auch Zuschüsse für betreutes Wohnen und Beruf geltend.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

Ersttelefonat kostenlos:

Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin

Wir freuen uns auf Sie:

Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

Rechtsanwältin Elke Beyerlin Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:

Bildschirmfoto 2014-08-19 um 17.56.16

Verwandte Beiträge im Medi-Patienten-Blog:

Wählen Sie Ihre Kategorie.

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Wie hoch das Schmerzensgeld für das Vergewaltigungsopfer ausfallen wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles. Für die Berechnung ist die Schwere der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung nach der Vergewaltigung entscheidend.
Weiterlesen

Medizinrecht

25 Jahre Patientenrecht
Fachanwälte für Medizinrecht
Beyerlin Rechtsanwälte
Mühlstraße 10
88085 Langenargen am Bodensee

Ersttelefonat

Kostenlos. Mit Fachanwalt.
+49 7543 9600 402

Anfrage

Wir antworten sofort.
Anfrage
Datenschutz
Datenschutz

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:
Fachanwälte für Medizinrecht
Infos zu Wunschthema anfordern
©
2026
www.fachanwaeltemedizinrecht.de