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Viele Patienten sind „Nicht-Mediziner“. Deswegen muss der Arzt dem Patienten die notwendigen Behandlungsmaßnahmen und den Behandlungsstand im Rahmen der therapeutischen Sicherungsaufklärung erläutern.
Der Patient muss über das eigene therapiegerechte Verhalten aufgeklärt werden. Das bezeichnet man als therapeutische Sicherungsaufklärung. Dem Patienten müssen in verständlicher Weise alle wichtigen Umstände erklärt werden.
Der Arzt muss beispielsweise aufklären über:
Wenn der Arzt eine therapeutische Sicherungsaufklärung unterlässt, stellt das einen Behandlungsfehler dar (OLG Oldenburg (Oldenburg) 27.03.2019, Az.: 5 U 112/18).
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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