Fachanwalt für Medizinrecht: Therapeutische Sicherungsaufklärung

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Viele Patienten sind „Nicht-Mediziner“. Deswegen muss der Arzt dem Patienten die notwendigen Behandlungsmaßnahmen und den Behandlungsstand im Rahmen der therapeutischen Sicherungsaufklärung erläutern.

Was versteht man unter einer therapeutischen Sicherungsaufklärung?

Der Patient muss über das eigene therapiegerechte Verhalten aufgeklärt werden. Das bezeichnet man als therapeutische Sicherungsaufklärung. Dem Patienten müssen in verständlicher Weise alle wichtigen Umstände erklärt werden.

  • Die Aufklärung dient dazu, den Heilungserfolg zu sichern und dem Patienten ein therapiegerechtes Verhalten zu ermöglichen (OLG Oldenburg (Oldenburg) 27.03.2019, Az.: 5 U 112/18).

Worüber muss der Arzt im Rahmen einer therapeutischen Sicherungsaufklärung aufklären?

Der Arzt muss beispielsweise aufklären über:

  • Drohende Gesundheitsschäden bei Verweigerung der Behandlung
  • Vom Patienten ausgehende Ansteckungsgefahren
  • Dosis, Unverträglichkeit und Nebenwirkung eines verordneten Medikamentes
  • Verhaltensmaßnahmen nach einer Operation
  • Kontrolluntersuchungen

Therapeutische Sicherungsaufklärung unterblieben – Behandlungsfehler

Wenn der Arzt eine therapeutische Sicherungsaufklärung unterlässt, stellt das einen Behandlungsfehler dar (OLG Oldenburg (Oldenburg) 27.03.2019, Az.: 5 U 112/18).

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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