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Arztfehler im Rahmen einer Geburt können für das Neugeborene zu schweren Schäden führen. Nicht selten wird das Kind zu einem schweren Pflegefall.
Wie hoch das Schmerzensgeld ausfallen wird, ist eine Frage des Einzelfalles. Erste Anhaltspunkte bieten Schmerzensgeldtabellen oder Urteile zu vergleichbaren Sachverhalten.
Der Richter muss sich bei der Berechnung des Schmerzensgeldes ein Gesamtbild von dem Geburtsschaden machen. Bei der Berechnung wird beispielsweise darauf abgestellt, ob
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Geschädigte haben allerdings bereits folgende Schmerzensgelder zugesprochen bekommen:
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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