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Eine Geburt ist in den meisten Fällen ein glückliches Ereignis.
Allerdings kann aus dem glücklichen Ereignis auch ein tragischer Unglücksfall werden, wenn es zum Beispiel durch einen vermeidbaren ärztlichen Fehlers zu einem Geburtsschaden kommt.
Auffällige Herztöne des Kindes bei der Geburt sind ein Warnsignal. Sie deuten auf eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes hin. Wenn eine Fetalblutgasanalyse nicht möglich ist und das CTG weiterhin auffällig bleibt, muss die Geburt mittels Kaiserschnitt beendet werden (OLG Hamm 04.04. 2017, Az.: 26 U 88/16).
Bei Hinweisen auf eine mögliche Sauerstoffunterversorgung des Kindes muss der Geburtsvorgang mit einem Dauer-CTG überwacht werden.
Ist das CTG stark auffällig, muss ein Notkaiserschnitt durchgeführt werden.
Ein Geburtsschaden stellt die Eltern und ihr Kind vor viele Herausforderungen.
Um die Alltagshindernisse für Sie und Ihr Kind wenigstens finanziell auszugleichen, erwirtschaften wir Schadensersatz auch für:
Ggfs. machen wir auch Zuschüsse für Ausbildung, Beruf und für betreutes Wohnen geltend.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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