Notarzt

Der Notarzt muss den Erfolg der Erstbehandlung am Ort abwarten, den Patienten bei Komplikationen in das Krankenhaus bringen, alle (!) Informationen im Notarzteinsatzprotokoll an weitere Ärzte weiter geben und bei ambulant regelbarer Weiterbehandlung selbst (!) den Hausarzt informieren.
Falls er Letzteres an Angehörige delegiert, muss er genaue Instruktionen schriftlich nachweisen können.

Medizinrecht

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