Fachanwalt für Medizinrecht: Dislokation der Dialysenadel

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Sind die Nieren nicht mehr in der Lage, das Blut eines Menschen von giftigen Stoffen zu reinigen, kommt die Dialyse zum Einsatz. In seltenen Fällen kann es jedoch zu einer Dislokation der Dialysenadel kommen.

  • In einem solche Fall kann der Arzt haften, wenn keine vorbeugenden Maßnahmen getroffen wurden.

Was versteht man unter „Dislokation der Dialysenadel“?

Bei der Dislokation der Dialysenadel handelt es sich um eine seltene Komplikation während der Dialysebehandlung. Dabei verrutscht die (ordnungsgemäß) befestigte Nadel.

  • In einem solchen Fall kann es geschehen, dass der Patient in wenigen Minuten ausblutet.

Fixierung des Arms kann notwendig sein

Um eine Dislokation der Dialysenadel zu vermeiden, muss der Arzt vorbeugende Maßnahmen treffen.

  • Das gilt insbesondere für die Patienten, die zu Unruhe oder unkontrollierten Bewegungen neigen oder eine Dislokation ggf. nicht mitgekommen (z.B. blinde oder demente Patienten).
  • Eine vorbeugende Maßnahme ist zum Beispiel die Fixierung des Arms oder zumindest die Aufklärung des Patienten darüber, dass der Arm aus Sicherheitsgründen fixiert werden sollte.

Vorbeugende Maßnahmen nicht getroffen – Behandlungsfehler

Trifft der Arzt keine vorbeugenden Maßnahmen und klärt er den Patienten nicht darüber auf, dass eine Fixierung des Arms möglich ist, kann das als Behandlungsfehler eingestuft werden (OLG Hamm 16.02.2016, Az.: I-26 U 18/15, 26 U 18/15).

Schmerzensgeldanspruch ist vererblich

Verstirbt der Patient wegen der Dislokation der Dialysenadel, können seine Angehörigen alle seine Ansprüche weiter geltend machen.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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