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Brustkrebs kann geheilt werden, wenn er rechtzeitig erkannt und behandelt wird.
Die Untersuchung eines suspekten Tastbefundes (z.B. Knoten in der Brust) mittels Mammographie liefert aber nicht immer einen eindeutigen Befund.
Ergibt die Mammografie keinen eindeutigen Befund, muss das verdächtige Gewebe zusätzlich durch Stanz- oder Feinnadelbiopsie untersucht werden.
Bei der Stanz- und Feinnadelbiopsie handelt es sich um Verfahren, mit denen man das verdächtige Körpergewebe entnehmen kann, um es zu untersuchen.
Liefert die Mammografie keine Ergebnisse obwohl ein Knoten in der Brust tastbar ist, ist eine Stanz- oder Feinnadelbiopsie zwingend geboten.
Verstößt der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregel oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse und begeht dabei einen Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ist, weil er einem Arzt einfach nicht passieren darf, spricht man von einem groben Behandlungsfehler.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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