Fachanwalt für Medizinrecht: Mammakarzinom. Unterlassene Biopsie

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Mammakarzinom und unterlassene Biopsie

Brustkrebs kann geheilt werden, wenn er rechtzeitig erkannt und behandelt wird.
Die Untersuchung eines suspekten Tastbefundes (z.B. Knoten in der Brust) mittels Mammographie liefert aber nicht immer einen eindeutigen Befund.

  • Unterlässt ein Arzt dann eine Biopsie und erkennt deswegen den Brustkrebs nicht, muss er in vielen Fällen Schmerzensgeld zahlen (OLG Hamm 12.10. 2018, Az.: 26 U 172/17).

Welche Untersuchungen sind bei Brustkrebsverdacht neben der Mammographie geboten?

Ergibt die Mammografie keinen eindeutigen Befund, muss das verdächtige Gewebe zusätzlich durch Stanz- oder Feinnadelbiopsie untersucht werden.

  • Nur so kann der Brustkrebsverdacht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden.

Was ist eine Stanz- bzw. Feinnadelbiopsie?

Bei der Stanz- und Feinnadelbiopsie handelt es sich um Verfahren, mit denen man das verdächtige Körpergewebe entnehmen kann, um es zu untersuchen.

Die unterlassene Stanz- oder Feinnadelbiopsie kann grober Behandlungsfehler sein

Liefert die Mammografie keine Ergebnisse obwohl ein Knoten in der Brust tastbar ist, ist eine Stanz- oder Feinnadelbiopsie zwingend geboten.

  • Bleibt der Arzt untätig und wird der Brustkrebs deswegen nicht entdeckt, kann seine Untätigkeit als grober Behandlungsfehler eingestuft werden.

Was ist ein grober Behandlungsfehler?

Verstößt der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregel oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse und begeht dabei einen Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ist, weil er einem Arzt einfach nicht passieren darf, spricht man von einem groben Behandlungsfehler.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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