Fachanwalt für Medizinrecht. Hygienemängel im Krankenhaus.

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Werden Hygienestandards in Krankenhäusern nicht eingehalten, können sich Patienten mit Viren oder Bakterien infizieren und erkranken. Ist das Immunsystem ohnehin geschwächt, kann eine Infektion sogar tödliche Folgen haben.

Schwierigkeiten bei der Beweislast

Den Patienten trifft die Beweislast. Er muss also beweisen, dass

  • er eine Infektion erlitten hat
  • das Krankenhaus gegen Hygienestandards verstoßen hat
  • seine Infektion durch den Verstoß gegen Hygienestandards verursacht wurde

Oftmals sind die Patienten jedoch medizinische Laien und haben keine Kenntnisse über die hygienischen Abläufe. Außerdem ist nicht klar feststellbar, wo und wann sich der Patient infiziert hat. Deswegen gestaltet sich der Beweis oftmals schwierig.

Geringe Anforderungen an den Patienten

Um den Wissensvorsprung des Krankenhauses auszugleichen und „Waffengleichheit“ zu schaffen, werden an den Patienten nunmehr geringere Anforderungen beim Vortrag gestellt.

  • Für den Vortrag des Patienten soll es genügen, wenn er Tatsachen vorträgt, die auf einen Hygienefehler hindeuten. Das Krankenhaus muss dann beweisen, dass die Hygienestandards durch die Angestellten eingehalten wurden (BGH 19.02.2019, VI ZR 505/17).

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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