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Werden Hygienestandards in Krankenhäusern nicht eingehalten, können sich Patienten mit Viren oder Bakterien infizieren und erkranken. Ist das Immunsystem ohnehin geschwächt, kann eine Infektion sogar tödliche Folgen haben.
Den Patienten trifft die Beweislast. Er muss also beweisen, dass
Oftmals sind die Patienten jedoch medizinische Laien und haben keine Kenntnisse über die hygienischen Abläufe. Außerdem ist nicht klar feststellbar, wo und wann sich der Patient infiziert hat. Deswegen gestaltet sich der Beweis oftmals schwierig.
Um den Wissensvorsprung des Krankenhauses auszugleichen und „Waffengleichheit“ zu schaffen, werden an den Patienten nunmehr geringere Anforderungen beim Vortrag gestellt.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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