Neulandmethode: besondere Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen

Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.

Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

Durch den Fortschritt in der Forschung werden ständig neue und verbesserte OP-Methoden hervorgebracht (sog. Neulandmethoden). Mögliche Risiken sind bei solchen Neulandmethoden jedoch nicht vollständig erforscht, sodass der Patient gesundheitliche Schäden davontragen kann.

  • Wird der Patient nicht ausreichend aufgeklärt, steht dem Patienten in den meisten Fällen Schmerzensgeld zu.

Besondere Aufklärung durch Ärzte bei Neulandmethode

Soll eine Operation mit einer neuen Methode durchgeführt werden, muss der Arzt den Patienten darauf hinweisen, dass es sich um kein Standardverfahren handelt und unbekannte Risiken auftreten können. Der Arzt muss dem Patienten auch alternative Behandlungsmethoden aufzeigen.

  • Wird der Patient nicht darauf hingewiesen, ist die Einwilligung des Patienten in eine Operation mit einer Neulandmethode unwirksam (OLG Hamm 23.01.2018, Az.: 26 U 76/17).

Schmerzensgeld bei unzureichender Aufklärung

Eine Operation ist rechtswidrig, wenn der Patient keine wirksame Einwilligungserklärung in die Operation abgegeben hat.

  • In einem solchen Fall kann dem Patienten Schmerzensgeld gegen den Arzt zustehen, wenn der Arzt nicht beweisen kann, dass der Patient auch bei einer vollständigen Aufklärung in die neue Methode eingewilligt hätte (sog. hypothetische Einwilligung).

Patient muss Entscheidungskonflikt beweisen

Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss der Patient gegenüber dem Gericht beweisen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung über die Neulandmethode und der damit verbundenen Risiken in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

Ersttelefonat kostenlos:

Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin

Wir freuen uns auf Sie:

Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

Rechtsanwältin Elke Beyerlin Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:

Bildschirmfoto 2014-08-19 um 17.56.16

Verwandte Beiträge im Medi-Patienten-Blog:

Wählen Sie Ihre Kategorie.

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Wie hoch das Schmerzensgeld für das Vergewaltigungsopfer ausfallen wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles. Für die Berechnung ist die Schwere der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung nach der Vergewaltigung entscheidend.
Weiterlesen

Medizinrecht

25 Jahre Patientenrecht
Fachanwälte für Medizinrecht
Beyerlin Rechtsanwälte
Mühlstraße 10
88085 Langenargen am Bodensee

Ersttelefonat

Kostenlos. Mit Fachanwalt.
+49 7543 9600 402

Anfrage

Wir antworten sofort.
Anfrage
Datenschutz
Datenschutz

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:
Fachanwälte für Medizinrecht
Infos zu Wunschthema anfordern
©
2026
www.fachanwaeltemedizinrecht.de