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Durch den Fortschritt in der Forschung werden ständig neue und verbesserte OP-Methoden hervorgebracht (sog. Neulandmethoden). Mögliche Risiken sind bei solchen Neulandmethoden jedoch nicht vollständig erforscht, sodass der Patient gesundheitliche Schäden davontragen kann.
Soll eine Operation mit einer neuen Methode durchgeführt werden, muss der Arzt den Patienten darauf hinweisen, dass es sich um kein Standardverfahren handelt und unbekannte Risiken auftreten können. Der Arzt muss dem Patienten auch alternative Behandlungsmethoden aufzeigen.
Eine Operation ist rechtswidrig, wenn der Patient keine wirksame Einwilligungserklärung in die Operation abgegeben hat.
Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss der Patient gegenüber dem Gericht beweisen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung über die Neulandmethode und der damit verbundenen Risiken in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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