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Arztfehler können zu gesundheitlichen Schäden beim Patienten führen. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Augenarzt im Wochenendnotdienst einen Patienten nicht persönlich untersucht.
Wenn ein Augenarzt im Bereitschaftsdienst davon absieht einen Patienten persönlich zu untersuchen und ihm lediglich telefonisch empfiehlt, am nächsten Werktag den örtlichen Facharzt aufzusuchen, kann das als Befunderhebungsfehler eingestuft werden.
Wenn der Arzt bei Verdacht (auf z.B. eine Erkrankung) die notwendigen Untersuchungen nicht vornimmt und dadurch dem Patienten schadet, spricht man von Befunderhebungsfehler (OLG Oldenburg (Oldenburg) 13.11.2019, Az.: 5 U 108/ 18).
Auch ein einfacher Befunderhebungsfehler kann zu einer Beweislastumkehr führen, wenn der Arzt einen Befund unterlassen hat. Das ist aber nur dann der Fall, wenn
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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