Medizinrecht: Schmerzensgeld bei einem apallischen Wachkoma

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Arztfehler können zu einer schweren Hirnverletzung beim Patienten führen. In manchen Fällen gerät der Patient infolge der schweren Hirnverletzung in ein apallisches Wachkoma.

Was ist ein apallisches Wachkoma?

Das apallische Wachkoma ist die Folge einer schweren Hirnschädigung. Dabei wirken die Betroffenen wach.

  • Mit großer Wahrscheinlichkeit haben die Betroffenen aber kein Bewusstsein und können aus eigener Kraft auch keinen Kontakt aufnehmen.

Beatmungstubus zu spät gezogen – grober Behandlungsfehler

Wenn der Beatmungstubus sich verschiebt und zunächst auch nicht wieder in die richtige Position gebracht werden kann, muss er sofort gezogen werden.

Kein Fachpersonal auf Intensivstation – grober Organisationsfehler

Der Krankenhausträger muss dafür sorgen, dass Notfälle bei der künstlichen Beatmung auf einer Intensivstation schnell von einem qualifizierten Arzt behandelt werden.

  • Befinden sich auf der Intensivstation nur Ärzte, die einen Beatmungstubus nicht ziehen können, kann das als grober Organisationsfehler eingestuft werden.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Führt der grobe Behandlungsfehler bzw. Organisationsfehler zu einem apallischen Wachkoma, kann dem Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

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