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Arztfehler können zu einer schweren Hirnverletzung beim Patienten führen. In manchen Fällen gerät der Patient infolge der schweren Hirnverletzung in ein apallisches Wachkoma.
Das apallische Wachkoma ist die Folge einer schweren Hirnschädigung. Dabei wirken die Betroffenen wach.
Wenn der Beatmungstubus sich verschiebt und zunächst auch nicht wieder in die richtige Position gebracht werden kann, muss er sofort gezogen werden.
Der Krankenhausträger muss dafür sorgen, dass Notfälle bei der künstlichen Beatmung auf einer Intensivstation schnell von einem qualifizierten Arzt behandelt werden.
Führt der grobe Behandlungsfehler bzw. Organisationsfehler zu einem apallischen Wachkoma, kann dem Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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