Fachanwalt für Medizinrecht: Bemessungskriterien für das Schmerzensgeld.

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Schmerzensgeld soll dem Geschädigten nicht nur einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden geben. Schmerzensgeld soll dem Geschädigten auch Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen.

  • Ob der Gegner Schmerzensgeld zahlen muss und wie hoch das Schmerzensgeld ausfallen wird, ist unter anderem abhängig von der Sorgfalt bei der Anspruchsermittlung.

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet?

Für die Bemessung des Schmerzensgeldes orientiert sich das Gericht an einigen Kriterien. Diese Kriterien sind zum Beispiel:

  • Heftigkeit und Dauer der Schmerzen
  • Notwendigkeit einer Operation
  • Schwere der Operation
  • Dauer der ambulanten Behandlung
  • Dauer der stationären Behandlung
  • Art und Dauer der Behandlungen
  • Art der Verletzung
  • Berufliche Folgen
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Höhe des Dauerschadens
  • Psychische Beeinträchtigungen
  • Einschränkungen der persönlichen Lebenssituation
  • Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung
  • Alter des Geschädigten

Schmerzensgeldhöhe ist vom Einzelfall abhängig

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Einen ersten Anhaltspunkt können die bereits zugesprochenen Schmerzensgelder in vergangenen Urteilen sein. Diese Urteile sagen aber nichts über eine „richtige“ Schmerzensgeldhöhe aus (LG Kaiserslautern 19.06.2020, Az.: 3 O 639/19).

  • Wichtig ist also, dass zu allen für die Bemessung des Schmerzensgeldes wichtigen Punkten umfangreich und im Detail vorgetragen wird.

In Deutschland fehlen gleiche, faire, vorhersehbare und transparente Bemessungskriterien für das Schmerzensgeld.

Es müssen gleiche, faire, vorhersehbare und transparente Bemessungskriterien entwickelt werden, die es erlauben, auf den Einzelfall einzugehen.
Diesen Anforderungen genügen die bisher gebräuchlichen Bemessungssysteme für das Schmerzensgeld nicht.

  • Eine vernünftige Matrix der Bemessungsfaktoren wurde von der Rechtsprechung bis heute nicht entwickelt.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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