Beweislast bei Aufklärungsfehler. Fachanwalt für Medizinrecht

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Um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu wahren, muss der Arzt den Patienten vor einer Behandlung bzw. Operation umfassend aufklären. Doch in einigen Fällen ist die Aufklärung mangelhaft.

Was ist ein Aufklärungsfehler?

Klärt der Arzt den Patienten nicht, unvollständig oder falsch über wichtige Umstände einer Behandlung bzw. Operation (Risiko, Behandlungsalternativen, Dringlichkeit etc.) auf, begeht der Arzt einen Aufklärungsfehler.

Aufklärungsfehler – Arzt trägt die Beweislast

Der Arzt muss bei einem Aufklärungsfehler beweisen, dass er den Patienten richtig aufgeklärt hat. Für diesen Beweis reicht ein unterschieibener Aufklärungsbogen nicht aus. Der Aufklärungsbogen ist nämlich nur ein Indiz dafür, dass ein Aufklärungsgespräch stattfand.
Er sagt aber nichts darüber aus, ob

  • der Patient den Bogen gelesen und verstanden hat
  • der Inhalt mit dem Patienten erörtert wurde

Schadensersatz und Schmerzensgeld

In vielen Fällen würden die Patienten bei einer richtigen Aufklärung der Behandlung bzw. Operation nicht zustimmen.
Die Operation bzw. die Behandlung fand dann ohne wirksame Einwilligung des Patienten statt, wenn der Arzt nicht beweisen kann, dass

  • er den Patienten ordnungsgemäß aufgeklärt hat oder
  • der Patient auch bei einer richtigen Aufklärung in die Behandlung zugestimmt hätte (sog. hypothetische Einwilligung)

In einem solchen Fall können dem Patienten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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