Beim groben Behandlungsfehler muss der Arzt seine fehlerfreie Behandlung beweisen.
Bei „einfachem“ Behandlungsfehler muss der Patient den Fehler und dessen kausale Verantwortung für einen Gesundheitsschaden nachweisen.
Unterlassene Aufklärung des Patienten, unterlassene Befunderhebung, Medikationsfehler, Keimübertragung durch Infektion in einem beherrschbaren Bereich, Verwendung fehlerhafter Geräte oder unvollständige oder verfälschte Dokumentation.
Wir sind spezialisiert, solche Fehler aufzuspüren.
Mehr lesen: Der grobe Behandlungsfehler und die Beweislastumkehr
Anscheinsbeweis
Arzthaftung
Befundsicherung
Beweislast
Patient
Patientenrechtegesetz
Schadensersatz
Schmerzensgeld
voll beherrschbare Risiken


Wichtiger Hinweis
Unsere Kanzlei zieht Anfang Juni nach Langenargen am Bodensee. Bitte beachten Sie die folgenden Schließzeiten und Kontaktmöglichkeiten.
11. Juni 2026 (nachmittags) — Kanzlei geschlossen. Telefonisch erreichbar über die Mobilfunknummern:
0172 / 8342118 Jochen Beyerlin
0172 / 8267789 Elke Beyerlin
12. Juni 2026 (ganztags) — Kanzlei geschlossen. An diesem Tag ziehen wir die EDV um.
Vom 11. Juni 2026, 12:00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 08:00 Uhr sind wir per E-Mail nicht erreichbar.
Telefon Festnetz 07543 / 9526942
Die Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.