Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

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Eine Vergewaltigung ist ein traumatisches Erlebnis. Das Erlebte kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

  • Schmerzensgeld kann jedoch dem Vergewaltigungsopfer einen Ausgleich für erlittenen Schmerz und Leiden sowie Genugtuung verschaffen.

Wie hoch kann das Schmerzensgeld ausfallen?

Wie hoch das Schmerzensgeld für das Vergewaltigungsopfer ausfallen wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles.

  • Für die Berechnung ist die Schwere der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung nach der Vergewaltigung entscheidend.

Gerichte sprachen bisher bspw. folgende Schmerzensgelder für Vergewaltigungsopfer zu:

  • 3.000€ (AG Tiergarten 11.12.2018, Az.: (278 Ls) 284 Js 118/18 (14/18))
  • 15.000€ (BGH 11.04.2019, Az.: 1 StR 690/18)
  • 100.000€ (LG Wuppertal 05.02.2013, Az.: 16 O 95/12)

Wie lang ist die Verjährungsfrist für Schmerzensgeld nach einer Vergewaltigung?

Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche für die erlittenen Schäden aus einer Vergewaltigung verjähren nach 30 Jahren, § 199 Abs. 2 BGB.

Wann beginnt die Verjährung?

  • Wurde ein Erwachsener vergewaltigt, beginnt die Verjährung am Tag der Vergewaltigung.
  • Wurde ein Minderjähriger vergewaltigt, beginnt die Verjährung erst ab dem 21. Lebensjahr.
  • Wohnt das Vergewaltigungsopfer mit dem Vergewaltiger zusammen, beginnt die Verjährung, sobald sie nicht mehr zusammenwohnen.

In Deutschland fehlen gleiche, faire, vorhersehbare und transparente Bemessungskriterien für das Schmerzensgeld.

Es müssen gleiche, faire, vorhersehbare und transparente Bemessungskriterien entwickelt werden, die es erlauben, auf den Einzelfall einzugehen.
Diesen Anforderungen genügen die bisher gebräuchlichen Bemessungssysteme für das Schmerzensgeld nicht.

  • Eine vernünftige Matrix der Bemessungsfaktoren wurde von der Rechtsprechung bis heute nicht entwickelt.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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