Fachanwalt für Medizinrecht: Besorgnis der Befangenheit eines Gutachters.

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Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, wird im Arzthaftungsprozess oftmals mit Gutachten untersucht. Aus diesem Grund kommt dem medizinischen Sachverständigen nicht selten eine verfahrensentscheidende Position zu.

  • Erweckt das Gutachten allerdings den Eindruck, dass der Gutachter befangen ist, kann er unter gewissen Voraussetzungen abgelehnt werden.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Gutachter abgelehnt werden?

Ein Gutachter muss sich immer neutral verhalten.

  • Wenn aber Gründe vorliegen, die Misstrauen gegen die Neutralität und Unparteilichkeit des Gutachters rechtfertigen, kann der Gutachter abgelehnt werden (§§ 406 Abs. 1, 42 Abs. 2 ZPO).

Wodurch kann ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Gutachters entstehen?

Der Gutachter kann für befangen erklärt werden, wenn er sein Gutachten nicht objektiv und unparteiisch erstellt. Für eine Befangenheit spricht unter anderem:

  • Abfällige Äußerungen gegen eine Partei
  • Besondere (persönliche oder geschäftliche) Beziehung zu einer Partei
  • Beteiligung des Gutachters an einem anderen von einer Partei geführten Prozess

Gutachter abgelehnt – Neues Gutachten erforderlich

Wenn der Gutachter erfolgreich abgelehnt wurde, muss das Gericht ein neues Gutachten von einem anderen Gutachter einholen (§ 412 Abs. 2 ZPO).

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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