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Nicht selten führt ein Unfall zu einer längeren Krankschreibung.
Muss der Geschädigte deswegen eine verzögerte Berufsausbildung hinnehmen (z.B. weil er später anfangen muss) und tritt er deswegen erst verspätet in Erwerbsleben ein, kann er vom Schädiger hierfür Schadensersatz verlangen.
Der Schädiger muss alle Einkommenseinbußen ersetzen, die wegen einer Verzögerung der Ausbildung und einem späteren Eintritt ins Erwerbsleben entstehen.
Das wären zum Beispiel:
Für die Berechnung des Schadensersatzes wird die tatsächliche Situation des Geschädigten nach dem Unfall (sog. Ist-Verlauf) mit der hypothetischen Situation des Geschädigten ohne Unfall (sog. Soll-Verlauf) verglichen.
Allerdings werden ersparte Mehrkosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit) abgezogen.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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