Fachanwalt für Medizinrecht. Schaden: Verzögerte Berufsausbildung.

Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.

Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

Nicht selten führt ein Unfall zu einer längeren Krankschreibung.
Muss der Geschädigte deswegen eine verzögerte Berufsausbildung hinnehmen (z.B. weil er später anfangen muss) und tritt er deswegen erst verspätet in Erwerbsleben ein, kann er vom Schädiger hierfür Schadensersatz verlangen.

Was muss der Schädiger ersetzen?

Der Schädiger muss alle Einkommenseinbußen ersetzen, die wegen einer Verzögerung der Ausbildung und einem späteren Eintritt ins Erwerbsleben entstehen.
Das wären zum Beispiel:

  • Entgangene Ausbildungsvergütung für den Zeitraum der Verzögerung
  • Entgangene Einkünfte aus Nebentätigkeiten
  • Entgangenes Gehalt für den Zeitraum der unfallbedingten Verzögerung des Berufseintritts
  • Nachteile durch Erschwernisse im Studiengang wegen veränderter Studienbedingungen
  • Nachteile durch Erschwernisse in den Berufseinstieg z.B. geänderte Einstellungsbedingungen
  • Verlust eines Stipendiums

Wie wird der Schaden berechnet?

Für die Berechnung des Schadensersatzes wird die tatsächliche Situation des Geschädigten nach dem Unfall (sog. Ist-Verlauf) mit der hypothetischen Situation des Geschädigten ohne Unfall (sog. Soll-Verlauf) verglichen.
Allerdings werden ersparte Mehrkosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit) abgezogen.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

Ersttelefonat kostenlos:

Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin

Wir freuen uns auf Sie:

Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

Rechtsanwältin Elke Beyerlin Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:

Bildschirmfoto 2014-08-19 um 17.56.16

Verwandte Beiträge im Medi-Patienten-Blog:

Wählen Sie Ihre Kategorie.

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Wie hoch das Schmerzensgeld für das Vergewaltigungsopfer ausfallen wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles. Für die Berechnung ist die Schwere der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung nach der Vergewaltigung entscheidend.
Read more

Medizinrecht

25 Jahre Patientenrecht
Fachanwälte für Medizinrecht
Elke und Jochen Beyerlin
Kuppelnaustraße 2
88212 Ravensburg

Ersttelefonat

Kostenlos. Mit Fachanwalt.
+49 751 3529735

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:
Fachanwälte für Medizinrecht
Infos zu Wunschthema anfordern

Anfrage

Wir antworten sofort.
Anfrage
Datenschutz
Datenschutz
©
2026
www.fachanwaeltemedizinrecht.de

Wichtiger Hinweis

Umzug & Erreichbarkeit

Unsere Kanzlei zieht Anfang Juni nach Langenargen am Bodensee. Bitte beachten Sie die folgenden Schließzeiten und Kontaktmöglichkeiten.

Schließzeiten & Telefon

11. Juni 2026 (nachmittags) — Kanzlei geschlossen. Telefonisch erreichbar über die Mobilfunknummern:

0172 / 8342118 Jochen Beyerlin

0172 / 8267789 Elke Beyerlin

12. Juni 2026 (ganztags) — Kanzlei geschlossen. An diesem Tag ziehen wir die EDV um.

E-Mail nicht erreichbar

Vom 11. Juni 2026, 12:00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 08:00 Uhr sind wir per E-Mail nicht erreichbar.

Neue Adresse ab 15. Juni 2026

Beyerlin Rechtsanwälte
Mühlstraße 10
88085 Langenargen am Bodensee

Telefon Festnetz 07543 / 9526942

Die Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.