Mandatsorganisation in der Arzthaftung

Unsere Mandaten konzentrieren sich nur auf ihren Fall, nicht auf dessen Bearbeitung. Wir machen den Rest. Das Wichtigste gleich vorweg:

Kostenloser Erstkontakt mit dem Fachanwalt:

Gründlichkeit wird zu Schnelligkeit

Gründlichkeit zu Beginn des Mandats bedeutet gemeinsame Arbeit. Das zahlt sich im weiteren Verlauf des Mandats doppelt aus:
  • Es gibt weniger Rückfragen und damit eine schnellere effizientere Bearbeitung.
  • Nachbesserungen gegenüber dem Gericht - also Verzögerungen des Rechtsstreits - fallen weg.

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Manche Mandanten sehen uns nie, andere erstmals vor Gericht und wieder andere schon VOR dem Vertragsschluss.

Wir sind - auch technisch - auf alle Wünsche eigerichtet. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten:

1. Erst-Telefonat kostenfrei

Vertrauen ist der Anfang von allem. Schon Ihr erster Anruf bei uns beweist uns das. Deshalb ist Ihr Ersttelefonat mit uns generell kostenfrei und endet mit einer groben Erläuterung der rechtlichen Situation, des weiteren Vorgehens  und einer möglichst genauen Abschätzung der Basiskosten.

2. Mandatierung

Ohne Vertrag unternehmen wir nichts. Daher geben wir auch keinerlei telefonische Rechtsauskünfte im Einzelfall außerhalb eines Mandatsverhältnisses. Da wir bundesweit arbeiten, schließen wir mit unseren Mandanten oft Verträge • per mail (kanzlei@fachanwaeltemedizinrecht.de) • per Fax (0751 3529736)

3. Webakte

Egal wann. Egal von wo. Egal mit welcher Computererfahrung: Unsere Webakte bietet Ihnen sofort und ohne Telefonat / Termin Einblick in Ihre Akte. Dort stellen Sie uns Fragen. Dort lesen Sie unsere Antworten / Schriftsätze. Dort kontrollieren Sie uns. Passwort direkt nach Vertragsunterzeichnung Direkt nach unserem Vertragsschluss erhalten unsere Mandanten ihr Passwort für die Webakte. Sie brauchen dazu nur einen Zugang zum Internet. In dieser elektronischen Akte können sie alle Schriftsätze, alle Antworten und alle Gutachten selbst, von überall und in Ruhe lesen und sofort Fragen dazu stellen. Diese Fragen werden Ihnen unverzüglich in der Webakte beantwortet. Unsere Mitarbeiterin hilft Ihnen Unser Team ist geschult, Ihnen beim Einstieg in die Webakte behilflich zu sein.

4. Fragebögen

Direkt nach unserem Vertragsschluss mailen, faxen oder übergeben wir Ihnen zum Ausfüllen • den umfangreichen Patienten – Fragebogen • ggfs. den umfangreichen Unfallopfer – Fragebogen • eine vollständige Liste Ihrer Behandler • die Entbindung von der Schweigepflicht Natürlich helfen wir beim Ausfüllen - persönlich oder am Telefon.

5. Schadenersatz und Schmerzensgeld

Wir ermitteln durch diese Unterlagen hauptsächlich, ob und in welcher Höhe Sie • SchadenersatzSchmerzensgeld beanspruchen können.

6. Erstgespräch

Medizinrecht erfordert und bewirkt Vertrauen – auf beiden Seiten. Im Erstgespräch gehen wir mit Ihnen alle von Ihnen vorgefertigten Unterlagen durch und ergänzen sie. Weitere Mandanteninformation erhalten Sie gern auf Wunsch: • Rechtsbegriffe verständlich erklärt: Das Medizinrechts-ABC • Medizinbegriffe verständlich erklärt: Der Medizinische Mitwisser

7. Behandlungsunterlagen

Behandlungsunterlagen sind unsere besten Argumentationshilfen. Die Unterlagen Ihres Hausarztes sind oft entscheidend, da Versicherungen immer versuchen, entstandene Gesundheitsschäden auf Vorerkrankungen zu schieben. Die vollständigen Behandlungsunterlagen der Gegenseite (Ihres behandelnden Arztes) zeigen bereits mögliche Behandlungsfehler auf. Behandlungsunterlagen anfordern Sie erhalten von uns den Text zur Beantragung der vollständigen Behandlungsunterlagen. Gern reichen wir ihn auch für Sie ein.

8. Gutachter

Sind alle Unterlagen richtig und vollständig? Sie prüfen das mit uns. Ihre Sicht und die der behandelnden Seite unterscheiden sich dabei fast immer. Die medizinische Seite des Falles mündet in Sachverständigengutachten. Seit Jahren arbeiten wir mit versierten Gutachtern zusammen. Die Gutachter der Gegenseite sowie deren Auswahl vor Gericht kontrollieren wir.

9. Anspruchsschreiben

Mit Ihnen zusammen ermitteln wir den Inhalt unseres ersten Schreibens an Ihren Arzt:
  • Welche Forderungen stellen wir?
  • Wie stärken wir unsere Beweise für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Behandlung in der Klinik und Schaden?
  • Welchen Zusammenhang können wir beweisen?
Unser Anspruchsschreiben geht dann per Post an die Gegenseite. Das sind Haftpflichtversicherer, Ärzte und Kliniken. Wir überwachen auch, dass deren Versicherung sofort Kenntnis erhält.

10. Verhandlungen

Gerichtliche und außergerichtliche Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung der Behandlungsseite führen wir gern, hart, verbindlich und zäh Vergleiche schließen wir nur nach sorgfältiger Abstimmung mit Ihnen ab. Besonders kritisch sind wir beim sogenannten Abfindungsvergleich, durch den Geschädigte sehr viel Geld verlieren können. Vernehmungen des Gutachters Wir bewegen Zeugen sowie Gerichts-Sachverständige, bei der Wahrheit zu bleiben. Zu diesem Zweck haben wir Frage- und Vernehmungstechniken trainiert.

"Wir lieben den Kampf um Patientenrechte vor Gericht. Und wir hassen ihn. Er artet in Krieg aus."

(Rechtsanwalt Jochen Beyerlin)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin

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Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

Rechtsanwältin Elke Beyerlin Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg

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