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Um nach einer Krankheit oder einem Unfall (finanziell) abgesichert zu sein, schließen viele Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
Im Nachprüfungsverfahren überprüft die Berufsunfähigkeitsversicherung, ob der Versicherungsnehmer immer noch berufsunfähig ist.
Nicht selten kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung im Nachprüfungsverfahren zu dem Schluss, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt. Die Leistungen werden dann meistens eingestellt.
In gewissen Fällen darf die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung einstellen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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