Fachanwalt für Medizinrecht: Berufsunfähigkeitssversicherung. Nachprüfungsverfahren.

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Medizinrecht – Fachanwalt für Medizinrecht: Berufsunfähigkeitssversicherung. Nachprüfungsverfahren.

Um nach einer Krankheit oder einem Unfall (finanziell) abgesichert zu sein, schließen viele Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

  • Nicht selten möchte die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens allerdings wieder einstellen.

Was versteht man unter einem Nachprüfungsverfahren?

Im Nachprüfungsverfahren überprüft die Berufsunfähigkeitsversicherung, ob der Versicherungsnehmer immer noch berufsunfähig ist.

Leistungseinstellung – Begründung notwendig

Nicht selten kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung im Nachprüfungsverfahren zu dem Schluss, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt. Die Leistungen werden dann meistens eingestellt.

  • Dafür muss sie aber die Leistungseinstellung nachvollziehbar begründen und die Gründe für die Einstellung nennen.

Leistungseinstellung – nur bei Gesundheitsbesserung

In gewissen Fällen darf die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung einstellen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn

  • sich der Grad der Berufsunfähigkeit auf unter 50% gemindert hat oder wenn
  • sich der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers erheblich verbessert hat und aus diesem Grund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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