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Krankheitserreger wie Bakterien, Viren oder Pilze lauern überall im Krankenhaus.
Ist das Immunsystem des Patienten geschwächt oder völlig ausgeschaltet, kann schon eine leichte Grippe tödlich verlaufen.
Deswegen fordert das DGKH (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene) strengere Hygienemaßnahmen in Krankenhäusern.
Dazu gehören z.B.:
Patienten haben Ansprüche, wenn sie sich wegen mangelnder Hygiene in einem Krankenhaus mit einer Krankheit anstecken.
Im Arzthaftungsprozess kommt ihnen dann eine Beweiserleichterung zugute.
Der Patient muss vor Gericht dann „nur noch“ beweisen:
Ein Verstoß gegen die Hygienestandards wird zugunsten des Patienten vermutet, wenn der Arzt nicht beweisen kann, dass die Hygienestandards eingehalten wurden.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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