Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.
Medizinische Komplikationen während der Geburt sind bisweilen durch einen Arztfehler verursacht.
Schwere und dauerhafte Behinderungen bei Neugeborenen führen zu größten Alltagshindernissen und Beeinträchtigungen auf allen Seiten.
Wenn während der Geburt das CTG nicht ständig überwacht und die Mikroblutanalyse verspätet eingeleitet wird, ist das ein grober Behandlungsfehler (OLG Hamm 19.03.2018, Az.: 3 U 63/ 15).
Die Einstufung als „groben Behandlungsfehler“ ist oftmals entscheidend für den Prozessausgang.
Wegen der Beweislastumkehr muss nicht mehr der Patient einen Fehler des Arztes nachweisen. Im Gegenteil: Der Arzt muss darlegen, dass er keine Pflichtverletzung begangen hat.
Diese Beweiserleichterung zu Gunsten des Patienten erhöht die Chancen auf einen günstigen Prozessausgang.
Um die Alltagshindernisse für Sie und Ihr Kind wenigstens finanziell auszugleichen, erwirtschaften wir Schmerzensgeld und Schadensersatz auch für:
Außerdem machen wir ggfs. Zuschüsse für Ausbildung, Beruf sowie für betreutes Wohnen geltend.
Seit 26 Jahren sind wir – zwei Fachanwälte für Medizinrecht – auf Patientenseite. Wir machen nichts anderes als Patientenrecht.
Sie sparen Zeit und Kosten, wenn Sie uns rechtzeitig kontaktieren.
Wir helfen sofort.
Unser Erstgespräch ist für neue Mandanten immer kostenlos und gibt eine erste Orientierung:
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin
Rechtsanwalt Jochen Beyerlin
Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg
Rechtsanwältin Elke Beyerlin
Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg
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