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Entscheidungskonflikt

Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ärztliche Heileingriffe grundsätzlich der Einwilligung des Patienten bedürfen, um rechtmäßig zu sein.
Die Einwilligung des Patienten ist nur dann wirksam, wenn er über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken und mögliche Behandlungsalternativen mit wesentlich anderen Belastungen, Chancen und Gefahren im Großen und Ganzen aufgeklärt worden ist.
Seltene, sogar äußerst seltene Risiken müssen erwähnt werden, wenn deren Realisierung die Lebensführung des Patienten schwer belasten würde.
Wenn der zu behandelnde Patient oder dessen gesetzlicher Vertreter nicht grundsätzlich zugestimmt haben zu einem Heileingriff, ist das ein Behandlungsfehler.