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Im Augenbereich können Infektionen auftreten. In einigen Fällen kann eine Infektion auch bei peinlichster Sauberkeit nicht verhindert werden.
Eine Infektion mit Bakterien, Viren, Pilzen oder Parasiten kann eine schwere Entzündung des Augeninneren verursachen. Man spricht dann von Endophthalmitis.
Die Kataraktoperation ist eine augenärztliche Operation. Dabei wird die getrübte Augenlinse (Grauer Star) durch eine Kunstlinse ersetzt.
Um die medizinischen Standards einzuhalten, muss der Arzt unmittelbar vor der Operation den Augenbereich desinfizieren.
Erleidet der Patient nach einer Kataraktoperation eine Endophthalmitis und sind nachweislich alle Hygienestandards eingehalten worden, haftet der Arzt in den meisten Fällen nicht.
Der Patient muss über die Risiken der Kataraktoperation aufgeklärt werden. Wird der Patient nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, wird die Operation ohne wirksame Einwilligung durchgeführt.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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