Privatgutachten

Gerichts-Gutachter haben im Arzthaftungsprozess viel Macht; Richter entscheiden oft nach Gutachtenlage.
Privatgutachter dagegen untersuchen und beurteilen einen Sachverhalt im Auftrag einer der Parteien. Sie MÜSSEN gehört werden.
Ein Privatgutachten ist nicht ein Beweismittel im Sinne der ZPO, aber ein qualifizierter Parteivortrag, um z.B. Fehler und Schwächen in Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger aufzudecken und zu rügen.
Nicht selten führt dies zur Beauftragung eines weiteren gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Lesen Sie hier auch, wie wir Gerichts-Gutachter kontrollieren.

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