Lesen Sie alles zu „Verjährung verhindern„.
Im Arzthaftungsrecht beginnt die Verjährungsfrist der Ansprüche erst zu laufen, wenn der Patient positive Kenntnis erlangt hat von den wesentlichen Umständen des Behandlungsverlaufs.
Wenn sich für ihn als medizinischem Laien außerdem ergibt, dass der behandelnde Arzt vom üblichen ärztlichen Standard abgewichen ist und wenn er erkennt, dass die Abweichungen vom ärztlichen Standard zum Schaden geführt haben, und wenn er dann noch diese Kenntnis offiziell weiter gegeben hat, dann beginnt die Verjährung zu laufen.
Daher betrachten wir den schnellen Kontakt zu Schlichtungsstellen als taktischen Fehler.


Wichtiger Hinweis
Unsere Kanzlei zieht Anfang Juni nach Langenargen am Bodensee. Bitte beachten Sie die folgenden Schließzeiten und Kontaktmöglichkeiten.
11. Juni 2026 (nachmittags) — Kanzlei geschlossen. Telefonisch erreichbar über die Mobilfunknummern:
0172 / 8342118 Jochen Beyerlin
0172 / 8267789 Elke Beyerlin
12. Juni 2026 (ganztags) — Kanzlei geschlossen. An diesem Tag ziehen wir die EDV um.
Vom 11. Juni 2026, 12:00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 08:00 Uhr sind wir per E-Mail nicht erreichbar.
Telefon Festnetz 07543 / 9526942
Die Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.