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Ist der Kaiserschnitt eine echte Behandlungsalternative zur vaginalen Geburt, muss der Arzt die Mutter darüber aufklären. In manchen Fällen wird eine Aufklärung durch den Arzt jedoch unterlasen. Es kann passieren, dass der Kaiserschnitt dann später durchgeführt wird als er bei rechtszeitiger Aufklärung durchgeführt worden wäre.
Wenn der Kaiserschnitt neben der vaginalen Entbindung gleichermaßen geboten ist, muss der Arzt die Schwangere über diese Möglichkeit aufklären.
Eine Aufklärung der Schwangeren über die verschiedenen Entbindungsmethoden ist schon dann erforderlich, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass ein Kaiserschnitt zu einer echten Alternative werden kann (BGH 28.08.2018, Az.: VI ZR 509/17).
Unterlässt der Arzt die Aufklärung der Schwangeren, kann das als Aufklärungsfehler eingestuft werden.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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