Arzt

Strafrechtlich gesehen ist jeder ärztliche Eingriff eine Körperverletzung.
Diese ist nicht strafbar, wenn die Einwilligung der behandelten Person nach einer Aufklärung vorliegt – und wenn die Handlung auf dem Stand des aktuellen medizinischen Wissens („lege artis“) vorgenommen wird.
Durch Arzthaftung können Ärzte zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet sein.

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Ärztefehler
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