Fachanwalt für Medizinrecht: Krankenhaushygiene verbessern

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Mangelnde Hygiene in Krankenhäusern ist ein großes Problem.

Durch Krankheitserreger wie Bakterien, Viren oder Pilze erkranken immer wieder Patienten in Krankenhäusern.
Die Betroffenen müssen dadurch oftmals zusätzliche Schmerzen erdulden.

  • Meistens verlängert sich der Krankenhausaufenthalt dadurch erheblich.

Was sind „voll beherrschbare Risiken“?

Krankenhaushygiene gehört zu den sog. „voll beherrschbaren Risiken“.
Wenn dabei nachweislich etwas zu Lasten der Patienten schief geht, entsteht schnell ein Anspruch Schadenersatz.
Für die Frage der Beweislast kommt es in Arzthaftungsprozessen darauf an, in welcher Sphäre der Schaden entstanden bzw. sich das Risiko verwirklicht hat.
Stammt das Risiko aus einem Bereich, dessen Gefahren ärztlicherseits objektiv voll ausgeschlossen werden können und müssen (so genannte voll beherrschbare Risiken), wird vermutet, dass der Schaden auf einem schuldhaften Behandlungsfehler oder Organisationsfehler des Krankenhauses beruht.

Haftung des Arztes oder der Klinik bei Verstößen gegen Hygienestandards

Hat sich der Patient in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis mit einem Krankheitserreger angesteckt, steht ihm in vielen Fällen ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Im Arzthaftungsprozess kommt dem Patienten zusätzlich eine Beweiserleichterung zugute.

Vor Gericht muss der Patient dann „nur noch“ beweisen:

  • dass die Infektion aus dem Bereich der Klinik oder Praxis stammt,
  • dass die Hygienestandards nicht eingehalten worden sind und
  • dass die Infektion bei Einhaltung der Hygienestandards vermeidbar war

Kann der Arzt nicht beweisen, dass die Hygienestandards eingehalten wurden, wird ein Verstoß gegen die Hygienestandards zugunsten des Patienten vermutet.

Krankenhaushygiene durch Hygienefachpersonal verbessern

Studien zeigen, dass Keime über verseuchte Oberflächen besonders oft zu Pflegekräften und Ärzten gelangen.

  • Deswegen ist gut ausgebildetes Hygienefachpersonal in Krankenhäusern unumgänglich, um den Patienten besser vor Krankenhauskeimen zu schützen.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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