Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die das erkennende Gericht zumeist auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlässt.
Ein Zivilurteil besteht aus folgenden Bestandteilen:
Die Urteilsformel besteht in der Regel aus diesen Teilen:
Sachentscheidung
Kostenentscheidung
Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit
Tatbestand (Darstellung des Gegenstandes des Rechtsstreites)
Entscheidungsgründe
Unterschrift der Richter.

