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Mangelhafte Brustimplantate können für Frauen gefährlich werden. Das ist insbesondere bei den Brustimplantaten der Firma PIP der Fall. Weil PIP die Brustimplantate mit Industriesilikon befüllt hat, müssen tausende Frauen unters Messer.
Betroffene Frauen können hoffen. Möglicherweise könnte der TÜV für die mangelhaften Brustimplantate auf der Grundlage der sog. deliktischen Haftung haften, weil es bei der Überwachung der Implantate Fehler gemacht hat (BGH 27.02.2020, Az.: VII ZR 1515/18).
Die Geschädigten müssen abwarten. Ob den betroffenen Frauen tatsächlich Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den TÜV zustehen wird, muss das OLG Nürnberg erst noch entscheiden.
Da PIP bereits kurz nach der Aufdeckung des Skandals insolvent wurde, fiel die Firma als möglicher Anspruchsgegner aus.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

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