Die Einwilligung schließt juristisch die Rechtswidrigkeit (das Unrecht), der Tat aus – und ist daher ein Rechtfertigungsgrund. Ohne sie ist jeder ärztliche Eingriff eine Körperverletzung.
Nur eine ordnungsgemäße Aufklärung kann eine Einwilligung zur Folge haben.
Ansonsten haftet der Arzt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Arzt
Grober Behandlungsfehler
Hypothetische Einwilligung
Entscheidungskonflikt


Wichtiger Hinweis
Unsere Kanzlei zieht Anfang Juni nach Langenargen am Bodensee. Bitte beachten Sie die folgenden Schließzeiten und Kontaktmöglichkeiten.
11. Juni 2026 (nachmittags) — Kanzlei geschlossen. Telefonisch erreichbar über die Mobilfunknummern:
0172 / 8342118 Jochen Beyerlin
0172 / 8267789 Elke Beyerlin
12. Juni 2026 (ganztags) — Kanzlei geschlossen. An diesem Tag ziehen wir die EDV um.
Vom 11. Juni 2026, 12:00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 08:00 Uhr sind wir per E-Mail nicht erreichbar.
Telefon Festnetz 07543 / 9526942
Die Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.