Einwilligung

Die Einwilligung schließt juristisch die Rechtswidrigkeit (das Unrecht), der Tat aus – und ist daher ein Rechtfertigungsgrund. Ohne sie ist jeder ärztliche Eingriff eine Körperverletzung.
Nur eine ordnungsgemäße Aufklärung kann eine Einwilligung zur Folge haben.
Ansonsten haftet der Arzt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Arzt
Grober Behandlungsfehler
Hypothetische Einwilligung
Entscheidungskonflikt

Medizinrecht

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Beyerlin Rechtsanwälte
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