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Arzthaftungsverfahren

Die Durchsetzung von Ansprüchen des Patienten gegen seinen Arzt erfolgt in den meisten Fällen im Wege von Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes. Im Ablehnungsfall besteht die Möglichkeit einer Zivilklage.
Das Gericht entscheidet den Fall dann für beide Parteien verbindlich.
Da das Arzthaftungsrecht ein Spezialgebiet ist, haben die meisten Landgerichte Spezialkammern gebildet, die sich ausschließlich mit derartigen Prozessen befassen.