Fachanwälte für Medizinrecht: Berufung im Arzthaftungsprozess: Pflicht des Tatrichters

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In einem Arzthaftungsprozess können Widersprüche entstehen. Deren Aufklärung ist für das Urteil wichtig.

  • Wird der Widerspruch nicht aufgeklärt, kann das zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen.

Widersprüche – Richter muss sie von Amts wegen aufklären

Wenn zwischen den Ausführungen des Sachverständigen im Gutachten und seinen späteren mündlichen Angaben im Arzthaftungsprozess Widersprüche oder Unklarheiten entstehen, muss der Tatrichter sie von Amts wegen aufklären (BGH 16.06.2015, Az.: VI ZR 332/14).

Widerspruch nicht aufgeklärt – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Wenn der Richter den Widerspruch nicht aufklärt und deswegen den Vortrag des Patienten nicht berücksichtigt, kann das zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen (BGH 16.06.2015, Az.: VI ZR 332/14).

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – Welche Auswirkungen?

Wenn das Gericht den Patienten in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, kann sich das zugunsten des Patienten auswirken. Im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde kann das nächsthöhere Gericht dann entscheiden, dass das Gericht den Fall erneut überprüfen muss.
Dabei muss das Gericht die Widersprüche auflösen und das Vorbringen des Patienten beachten.

  • Das kann dazu führen, dass das „neue“ Urteil zugunsten des Patienten ausfällt.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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