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Aus verschiedenen Gründen kann ein Wechsel der Hüftprothese notwendig werden.
Verwendet der Arzt eine poröse Hüftgelenkspfanne vom Typ Holz, stellt das keinen Behandlungsfehler dar.
Der Arzt muss den Patienten vor einer Behandlung bzw. Operation über alle wichtigen Umstände (Risiken, Behandlungsalternativen etc.) aufklären.
Wird eine poröse Hüftprothese vom Typ „Holz“ verwendet, muss der Arzt den Patienten zusätzlich unter anderem über Folgendes aufklären:
Wenn der Arzt den Patienten falsch, unvollständig oder gar nicht aufklärt, findet die Behandlung ohne wirksame Einwilligung des Patienten statt.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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