Pfannenwechsel für Hüftendoprothesen. Fachanwalt für Medizinrecht

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Aus verschiedenen Gründen kann ein Wechsel der Hüftprothese notwendig werden.

Verwendung einer porösen Hüftgelenkspfanne vom Typ „Holz“ – Kein Behandlungsfehler

Verwendet der Arzt eine poröse Hüftgelenkspfanne vom Typ Holz, stellt das keinen Behandlungsfehler dar.

  • Die Wahl der porösen Hüftgelenkspfanne vom Typ „Holz“ ist vertretbar und stellt keinen Verstoß gegen ärztliche Standard dar, weil der Prothesentyp ohne Knochenzement auskommt.

Aufklärungspflicht des Arztes

Der Arzt muss den Patienten vor einer Behandlung bzw. Operation über alle wichtigen Umstände (Risiken, Behandlungsalternativen etc.) aufklären.
Wird eine poröse Hüftprothese vom Typ „Holz“ verwendet, muss der Arzt den Patienten zusätzlich unter anderem über Folgendes aufklären:

  • Prothesenwechsel ist im Vergleich zu anderen Prothesetypen schwieriger
  • Verwendung des Abstützrings
  • Art der Operation

Unterlassene oder falsche Aufklärung – Keine wirksame Einwilligung

Wenn der Arzt den Patienten falsch, unvollständig oder gar nicht aufklärt, findet die Behandlung ohne wirksame Einwilligung des Patienten statt.

  • Kann der Arzt nicht beweisen, dass der Patient auch bei richtiger Aufklärung in die Implantation der porösen Hüftprothese vom Typ „Holz“ eingewilligt hätte (sog. hypothetische Einwilligung), handelt der Arzt rechtwidrig.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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