Krankenhaushaftung: Verzögerte Antibiotikatherapie bei septischem Krankheitsbild

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Menschen mit einer Sepsis müssen rasch behandelt werden. Je früher die Diagnose gestellt und die Therapie begonnen wird, desto besser sind die Überlebenschancen des Patienten.

Was ist eine Sepsis?

Bei einer Sepsis werden durch eine körpereigene Abwehrreaktion das eigene Gewebe und die Organe geschädigt. „Nicht-Mediziner“ bezeichnen die Sepsis auch als Blutvergiftung.

  • Durch eine Sepsis kann es zu einem Schock oder zu einem Multiorganversagen kommen. In einigen Fällen führt die Sepsis auch zum Tod.

Antibiotikatherapie verspätet begonnen – Behandlungsfehler

Wird die Antibiotikatherapie verzögert begonnen und verstirbt der Patient bis zu 30 Tage nach dem verspäteten Beginn, kann das als Behandlungsfehler eingestuft werden.

  • In diesem Fall wird nämlich vermutet, dass der verzögerte Therapiebeginn das Sterblichkeitsrisiko erhöht hat.

Antibiotikatherapie nach 14 Tagen beendet – Kein Behandlungsfehler

Wenn bei einem Patienten mit septischen Krankheitsbild festgestellt wird, dass die Infektionsquelle vom Fuß ausgeht, dann muss nach den Leitlinien eine Antibiotikatherapie von 10 bis 14 Tagen durchgeführt werden.

  • Wird die Antibiotikatherapie also nach 14 Tagen beendet und sind die Entzündungszeichen zurückgegangen, stellt das keinen Behandlungsfehler dar.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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