Arzthaftungsprozess: Parteianhörung zu einer nicht dokumentierten Untersuchung.

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Medizinische Untersuchungen sollten dokumentiert werden. In einigen Fällen geschieht dies jedoch nicht.

  • Kommt es zu einem Arzthaftungsprozess, kann eine nicht dokumentierte Untersuchung jedoch Vorteile für den Patienten haben.

Untersuchung nicht dokumentiert – Gut für den Patienten

Patientenakten müssen vollständig und sorgfältig geführt werden. Es kommt jedoch vor, dass die Patientenakten lückenhaft sind und medizinische Behandlungen bzw. Untersuchungen nicht dokumentiert werden. In einem Arzthaftungsprozess kann sich das vorteilhaft für den Patienten auswirken.

  • Es wird nämlich vermutet, dass die nicht dokumentierte Behandlung bzw. Untersuchung auch nicht durchgeführt wurde.

Arzt kann die Vermutung entkräften

Die Vermutung, dass eine nicht dokumentierte Behandlung bzw. Untersuchung auch nicht durchgeführt wurde, kann der Arzt entkräften. Der Arzt kann die Vermutung entkräften, wenn

  • er beweisen kann, dass sie doch durchgeführt wurde oder
  • wenn er im Rahmen der Parteianhörung glaubhafte Angaben macht und selbst glaubwürdig erscheint

In welchen Fällen kann auf eine Dokumentation verzichtet werden?

Eine Dokumentation ist nicht bei jeder medizinischen Maßnahme notwendig. Zu solchen Maßnahmen gehören

  • Routinemaßnahmen
  • Negativbefunde (Beispiel: Eine Krankheit wurde nicht entdeckt)

Auch Routinemaßnahmen und Negativbefunde müssen aber dann dokumentiert werden, wenn ein konkreter Anlass besteht.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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