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Medizinische Untersuchungen sollten dokumentiert werden. In einigen Fällen geschieht dies jedoch nicht.
Patientenakten müssen vollständig und sorgfältig geführt werden. Es kommt jedoch vor, dass die Patientenakten lückenhaft sind und medizinische Behandlungen bzw. Untersuchungen nicht dokumentiert werden. In einem Arzthaftungsprozess kann sich das vorteilhaft für den Patienten auswirken.
Die Vermutung, dass eine nicht dokumentierte Behandlung bzw. Untersuchung auch nicht durchgeführt wurde, kann der Arzt entkräften. Der Arzt kann die Vermutung entkräften, wenn
Eine Dokumentation ist nicht bei jeder medizinischen Maßnahme notwendig. Zu solchen Maßnahmen gehören
Auch Routinemaßnahmen und Negativbefunde müssen aber dann dokumentiert werden, wenn ein konkreter Anlass besteht.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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