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Für „Nicht-Mediziner“ sind viele medizinische Vorgänge schwer verständlich und nachvollziehbar.
Aus diesem Grund haben viele Patienten vor einem Rechtsstreit mit einem Arzt Angst.
Der Patient bzw. sein Anwalt müssen sich für einen Arzthaftungsprozess kein medizinisches Fachwissen aneignen.
Das liegt daran, dass von einem Patienten keine detaillierten Kenntnisse von medizinischen Vorgängen erwartet werden (BGH VI ZR 49/15).
Im Arzthaftungsprozess muss der Patient nicht mehr detailliert darstellen, wie, wann und durch wen der (gesundheitliche) Schaden verursacht wurde.
Der Patient braucht keine Angst davor zu haben, dass der Arzt ihm im Prozess durch sein Fachwissen überlegen ist. Das Gericht muss die wichtigen Umstände ohne Antrag untersuchen.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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