Arzthaftung: Patient muss kein med. Fachwissen haben

Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.

Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

Für „Nicht-Mediziner“ sind viele medizinische Vorgänge schwer verständlich und nachvollziehbar.
Aus diesem Grund haben viele Patienten vor einem Rechtsstreit mit einem Arzt Angst.

  • Diese „Wissensungleichheit“ wird jedoch zum Vorteil des Patienten in einem Arzthaftungsprozess berücksichtigt.

Kein medizinisches Fachwissen vom Patienten erwartet

Der Patient bzw. sein Anwalt müssen sich für einen Arzthaftungsprozess kein medizinisches Fachwissen aneignen.
Das liegt daran, dass von einem Patienten keine detaillierten Kenntnisse von medizinischen Vorgängen erwartet werden (BGH VI ZR 49/15).

  • Der Patient wird so vor möglichen Nachteilen geschützt.

Welche Vorteile hat das für den Arzthaftungsprozess?

Im Arzthaftungsprozess muss der Patient nicht mehr detailliert darstellen, wie, wann und durch wen der (gesundheitliche) Schaden verursacht wurde.

  • Das heißt: Der Patient muss den Vorwurf, dass der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, nicht mit medizinischem Fachwissen begründen.

Keine (Prozess-) Angst vor Ärzten

Der Patient braucht keine Angst davor zu haben, dass der Arzt ihm im Prozess durch sein Fachwissen überlegen ist. Das Gericht muss die wichtigen Umstände ohne Antrag untersuchen.

  • Beispiel:
    Der Patient muss nicht mögliche Entstehungsursachen einer Infektion ermitteln.
    Das würde das Gericht machen, indem es z.B. einen Sachverständigen dazu befragt.
    Auf diesem Weg wird für „Waffengleichheit“ zwischen dem Patienten und dem Arzt gesorgt.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

Ersttelefonat kostenlos:

Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin

Wir freuen uns auf Sie:

Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

Rechtsanwältin Elke Beyerlin Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:

Bildschirmfoto 2014-08-19 um 17.56.16

Verwandte Beiträge im Medi-Patienten-Blog:

Wählen Sie Ihre Kategorie.

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Vergewaltigung: 100.000.- Euro Schmerzensgeld!

Wie hoch das Schmerzensgeld für das Vergewaltigungsopfer ausfallen wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles. Für die Berechnung ist die Schwere der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung nach der Vergewaltigung entscheidend.
Weiterlesen

Medizinrecht

25 Jahre Patientenrecht
Fachanwälte für Medizinrecht
Beyerlin Rechtsanwälte
Mühlstraße 10
88085 Langenargen am Bodensee

Ersttelefonat

Kostenlos. Mit Fachanwalt.
+49 7543 9600 402

Anfrage

Wir antworten sofort.
Anfrage
Datenschutz
Datenschutz

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:
Fachanwälte für Medizinrecht
Infos zu Wunschthema anfordern
©
2026
www.fachanwaeltemedizinrecht.de