Arzthaftung: Patient muss kein med. Fachwissen haben

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Für „Nicht-Mediziner“ sind viele medizinische Vorgänge schwer verständlich und nachvollziehbar.
Aus diesem Grund haben viele Patienten vor einem Rechtsstreit mit einem Arzt Angst.

  • Diese „Wissensungleichheit“ wird jedoch zum Vorteil des Patienten in einem Arzthaftungsprozess berücksichtigt.

Kein medizinisches Fachwissen vom Patienten erwartet

Der Patient bzw. sein Anwalt müssen sich für einen Arzthaftungsprozess kein medizinisches Fachwissen aneignen.
Das liegt daran, dass von einem Patienten keine detaillierten Kenntnisse von medizinischen Vorgängen erwartet werden (BGH VI ZR 49/15).

  • Der Patient wird so vor möglichen Nachteilen geschützt.

Welche Vorteile hat das für den Arzthaftungsprozess?

Im Arzthaftungsprozess muss der Patient nicht mehr detailliert darstellen, wie, wann und durch wen der (gesundheitliche) Schaden verursacht wurde.

  • Das heißt: Der Patient muss den Vorwurf, dass der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, nicht mit medizinischem Fachwissen begründen.

Keine (Prozess-) Angst vor Ärzten

Der Patient braucht keine Angst davor zu haben, dass der Arzt ihm im Prozess durch sein Fachwissen überlegen ist. Das Gericht muss die wichtigen Umstände ohne Antrag untersuchen.

  • Beispiel:
    Der Patient muss nicht mögliche Entstehungsursachen einer Infektion ermitteln.
    Das würde das Gericht machen, indem es z.B. einen Sachverständigen dazu befragt.
    Auf diesem Weg wird für „Waffengleichheit“ zwischen dem Patienten und dem Arzt gesorgt.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

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