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Der Fortschritt in Forschung und Wissenschaft führt ständig zu neuen und verbesserten Behandlungsmethoden (sog. Neulandmethoden).
Soll eine Behandlung mit einer neuen Methode durchgeführt werden, treffen den Arzt besondere Aufklärungspflichten. Er muss den Patienten darauf hinweisen, dass es sich bei der Methode um kein Standardverfahren handelt und unbekannte Risiken auftreten könnten. Außerdem muss der Arzt dem Patienten alternative Behandlungsmethoden aufzeigen.
Wird bei einer Prostata-Laserung ein 120 W-Laser anstelle eines 80 W-Lasers verwendet, stellt das keine Neulandmethode dar. Wenn ein stärkerer Laser eingeführt wird, ändert das nichts an den bisher bekannten Risiken.
Erleidet der Patient durch eine Prostata-Laserung einen gesundheitlichen Schaden, trägt er die Beweislast dafür, dass der Schaden durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde. Der Patient muss also beweisen, dass
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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