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Eine TIA geht oftmals einem Schlaganfall voran und gilt deshalb als Frühwarnzeichen.
Aus diesem Grund müssen verdächtige Symptome gründlich abgeklärt werden.
Unter TIA (Transitorische ischämische Attacke) versteht man eine vorübergehende Durchblutungsstörung des Gehirns.
Wegen der Durchblutungsstörung können Ausfallerscheinungen entstehen (z.B. Sprachstörungen, Funktionsstörungen einer Hand), die sich aber innerhalb von 24 Stunden zurückbilden.
Leidet der Patient unter Ausfallerscheinungen, muss der Arzt zumindest dem Verdacht auf TIA nachgehen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Patient ein erhöhtes Risiko für eine TIA oder einen Schlaganfall hat.
Deuten bestimmte Symptome auf eine TIA hin und geht der Arzt wenigstens einem TIA Verdacht nicht nach, kann das als grober Behandlungsfehler eingestuft werden.
Wenn der Arzt gegen eindeutig bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und dabei einen Fehler begeht, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ist, weil er einem Arzt einfach nicht passieren darf, spricht man von einem groben Behandlungsfehler (BGH Definition einfach erklärt).
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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