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Prostatakrebs ist bei Männern der häufigste bösartige Tumor. Die Heilungschancen sind jedoch gut, wenn der Krebs frühzeitig erkannt und behandelt wird. Ist die Prostata vergrößert, muss eine umfassende Untersuchung stattfinden, um einen bösartigen Tumor auszuschließen.
Mediziner bezeichnen die Entleerung der Harnblase als „Miktion“.
Miktionsbeschwerden sind also Störungen bei der Blasenentleerung.
PSA (prostataspezifisches-Antigen) ist ein Eiweiß, das nur von der Prostata gebildet wird. Ist der PSA-Wert erhöht, kann das ein Hinweis auf Prostatakrebs sein.
Leidet der Patient an Miktionsbeschwerden und ist der PSA-Wert erhöht, muss der Arzt weitere Untersuchungen vornehmen, um Prostatakrebs auszuschließen.
Gebotene Untersuchungen wären in diesem Fall z.B. die Stanzbiopsie und die Bestimmung des freien PSA-Wertes.
Entscheidet sich der Arzt dazu, die Prostata teilweise zu entfernen (Teilresektion der Prostata) ohne vorher Prostatakrebs mittels weiterer Diagnostik auszuschließen, kann das einen groben Behandlungsfehler darstellen.
Das wäre aber nur dann der Fall, wenn die weitere Untersuchung ergeben hätte, dass tatsächlich Prostatakrebs vorliegt und eine andere Behandlung (z.B. Bestrahlung) geboten wäre.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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