Behandlungsfehler bei Verdacht auf Osteosarkom. Fachanwalt Medizinrecht

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Krebs ist kein Todesurteil mehr. Wird der Krebs rechtszeitig entdeckt, lässt er sich in den meisten Fällen gut behandeln. In einigen Fällen wird der Krebs wegen eines Arztfehlers jedoch zu spät entdeckt.

Was versteht man unter Osteosarkom?

Bei dem Osteosarkom handelt es sich um einen bösartigen Knochentumor. Nicht-Mediziner sprechen auch von „Knochenkrebs“.

Verdachtsdiagnose nicht abgeklärt – Grober Behandlungsfehler

Ergibt das Ergebnis einer Röntgenuntersuchung, dass ein Osteosarkom vorliegen könnte, muss der Arzt diesem Verdacht nachgehen.

Grober Behandlungsfehler führt zur Beweislastumkehr

Im Arzthaftungsprozess muss normalerweise der Patient beweisen, dass der Arzt fehlerhaft gehandelt hat.
Anders ist es doch, wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt. In einem solchen Fall muss der Arzt beweisen, dass er fehlerfrei gehandelt hat. Dieser Beweis wird dem Arzt in den meisten Fällen jedoch nur schwer gelingen.

  • Der Patient hat somit bessere Aussichten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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