Pilozytisches Astrozytom: zu kleiner Zugang ist Behandlungsfehler.

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Die Diagnose „Gehirntumor“ ist ein Schock für den Betroffenen und seine Familie, vor allem, wenn es sich bei dem Betroffenen um ein Kind handelt.
Eine Behandlungsmöglichkeit besteht darin, den Gehirntumor mittels einer Operation zu entfernen.
In einem solchen Fall muss der Operateur den Schädel ausreichend öffnen.

Was ist ein pilozytisches Astrozytom?

Das pilozytische Astrozytom ist ein langsam wachsender (gutartiger) Hirntumor. Er tritt vor allem bei Kindern und jungen Erwachsen auf.

Operation – Behandlungsziel muss vollständige Tumorentfernung sein

Soll das pilozytische Astrozytom mittels Operation entfernt werden, muss der Operateur während der Operation versuchen, den Tumor weitestgehend zu entfernen.
Das bedeutet:
Der Arzt muss die Tumorknoten suchen und entfernen, wenn das MRT einen Hinweis darauf liefert, dass sich die Tumorknoten nicht nur an einer Stelle im Gehirn befinden.
Dafür muss der Operateur den Schädel ausreichend öffnen.

Zu kleine Schädelöffnung kann Behandlungsfehler sein

Ist die Schädelöffnung zu klein, kann der Arzt nicht sorgfältig nach den Tumorknoten suchen.
In einem solchen Fall muss die Schädelöffnung vergrößert werden.

  • Unterlässt das der Arzt und beendet stattdessen den Eingriff, kann das ein Behandlungsfehler sein (OLG des Landes Sachsen-Anhalt 23.10.2014, Az.: 1 U 136/12).

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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