Fachanwälte Medizinrecht: Ausführliche Schadensberechnung für das Gericht

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Schadensersatz soll einen Ausgleich für die erlittenen Schäden schaffen.

Damit das Gericht den Schaden des Patienten richtig schätzen und im Urteil festlegen kann, muss der Patient über seinen Rechtsanwalt möglichst ausführlich unter anderem zu folgenden Punkten vortragen:

  • Welche Kosten gab es für die Wiederherstellung der Gesundheit?
  • Gab es Mehrkosten für privatärztliche Behandlungen?
  • Musste eine Behandlung im Ausland stattfinden, weil Behandlungen in Deutschland erfolglos waren oder weil im Ausland neue, erfolgsversprechende Behandlungs-methoden angeboten wurden?
  • Gab es einen Zusatzaufwand im Krankenhaus (z.B. Telefonkosten)?
  • Gab es Fahrtkosten?
  • Entstanden durch den Schaden vermehrte Bedürfnisse (z.B. Fahrzeugumbau, Spezialernährung etc.)?
  • Sind Pflegekosten entstanden?
  • Gab es einen Erwerbsschaden?
  • Kann dem (erlernten) Beruf noch nachgegangen werden?
  • Gab es einen Haushaltsführungsschaden?

Mehrkosten und Schäden müssen belegt werden

Die entstandenen Mehrkosten und Schäden müssen so detailliert wie möglich belegt werden. Hilfreich dafür sind z.B.:

  • Rechnungen
  • Verdienstabrechnungen
  • Bescheinigungen (z.B. Krankengeldbescheinigungen der Krankenkasse)

Können zum Beispiel die Kosten für einen notwendigen Hausumbau nicht belegt werden, kann ein Gutachter zur Kostenermittlung herangezogen werden.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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