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Schadensersatz soll einen Ausgleich für die erlittenen Schäden schaffen.
Damit das Gericht den Schaden des Patienten richtig schätzen und im Urteil festlegen kann, muss der Patient über seinen Rechtsanwalt möglichst ausführlich unter anderem zu folgenden Punkten vortragen:
Die entstandenen Mehrkosten und Schäden müssen so detailliert wie möglich belegt werden. Hilfreich dafür sind z.B.:
Können zum Beispiel die Kosten für einen notwendigen Hausumbau nicht belegt werden, kann ein Gutachter zur Kostenermittlung herangezogen werden.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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