120.000.- Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall

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Motorradunfälle sind keine Seltenheit.
Für Verletzungen und Schmerzen steht dem Geschädigten in den meisten Fällen ein Schmerzensgeld zu.

Nach Verkehrsunfall Verkehrsrechtler einschalten? Reicht oft nicht!

Bei der Berechnung der Summe aller Ansprüche, die unsere Mandanten an den Verursacher von Unfällen und Behandlungsschäden haben, kommen immer wieder medizinische Fragen und Fragen der Beweislast zum Tragen.

Wir ermitteln Ihre  Ansprüche im Wesentlichen in den folgenden Punkten:

Wie hoch kann das Schmerzensgeld ausfallen?

Geschädigte haben bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 120.000€ zugesprochen bekommen (OLG München 08.11.2013, Az: 10 U 1421/12).

Wie wird das Schmerzensgeld berechnet?

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von den Umständen des Einzelfalles. Eine Orientierung bieten Schmerzensgeldtabellen und Urteile zu vergleichbaren Zivilverfahren.
Wichtige Faktoren sind aber auch:

  • Schwere der Verletzung
  • Intensität der Schmerzen
  • Dauer der Behandlung
  • Alter des Verletzten
  • Weitere Folgen des Unfalls (zum Beispiel: Depressionen etc.)

Für einen „Nicht-Juristen“ ist die Höhe des Schmerzensgeldes allerdings oft schwer abschätzbar.

Wie lange können unsere Mandanten Schmerzensgeld fordern?

Das Schmerzensgeld verjährt gem. § 195 BGB in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Dabei beginnt die Frist am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

  • Das bedeutet: Wenn sich der Unfall am 01.07.2020 ereignet hat, beginnt die Verjährung am 31.07.2020.

Umgang mit der Versicherung

Sind nach einem Arbeits- oder Verkehrs- oder sonstigem Unfall medizinische Fragen mit der Versicherung streitig, können wir aus Erfahrung mindestens so gut helfen wie ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Warum Fachanwalt für Medizinrecht?

Seit 26 Jahren sind wir – zwei Fachanwälte für Medizinrecht – auf Patientenseite. Wir machen nichts anderes als Patientenrecht.
Sie sparen Zeit und Kosten, wenn Sie uns rechtzeitig kontaktieren.

Kostenloses Erstgespräch mit dem Fachanwalt für Medizinrecht

Wir helfen sofort.
Unser Erstgespräch ist für neue Mandanten immer kostenlos und gibt eine erste Orientierung:

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

Ersttelefonat kostenlos:

Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin

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Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

Rechtsanwältin Elke Beyerlin Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg

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