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Motorradunfälle sind keine Seltenheit.
Für Verletzungen und Schmerzen steht dem Geschädigten in den meisten Fällen ein Schmerzensgeld zu.
Bei der Berechnung der Summe aller Ansprüche, die unsere Mandanten an den Verursacher von Unfällen und Behandlungsschäden haben, kommen immer wieder medizinische Fragen und Fragen der Beweislast zum Tragen.
Geschädigte haben bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 120.000€ zugesprochen bekommen (OLG München 08.11.2013, Az: 10 U 1421/12).
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von den Umständen des Einzelfalles. Eine Orientierung bieten Schmerzensgeldtabellen und Urteile zu vergleichbaren Zivilverfahren.
Wichtige Faktoren sind aber auch:
Für einen „Nicht-Juristen“ ist die Höhe des Schmerzensgeldes allerdings oft schwer abschätzbar.
Das Schmerzensgeld verjährt gem. § 195 BGB in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Dabei beginnt die Frist am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Sind nach einem Arbeits- oder Verkehrs- oder sonstigem Unfall medizinische Fragen mit der Versicherung streitig, können wir aus Erfahrung mindestens so gut helfen wie ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Seit 26 Jahren sind wir – zwei Fachanwälte für Medizinrecht – auf Patientenseite. Wir machen nichts anderes als Patientenrecht.
Sie sparen Zeit und Kosten, wenn Sie uns rechtzeitig kontaktieren.
Wir helfen sofort.
Unser Erstgespräch ist für neue Mandanten immer kostenlos und gibt eine erste Orientierung:
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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Rechtsanwalt Jochen Beyerlin
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